agb

allgemeine geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für sämtliche Agenturleistungen der ace25 GmbH

1. geltungsbereich.

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Kreativ-, Design-, Digital- und Produktionsleistungen zwischen der ace25 GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern („Kunde“) und werden – in ihrer jeweils gültigen Fassung – mit Abschluss des Vertrages integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung zuvor ausdrücklich und schriftlich anerkannt; ein Schweigen der Agentur stellt keine Zustimmung dar.

1.3. Diese AGB gelten darüber hinaus als Rahmenvereinbarung für zukünftige Verträge, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.

1.4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere projektbezogene Leistungsbeschreibungen und Vergütungsabsprachen, haben Vorrang, bedürfen jedoch zu ihrem Nachweis der Schriftform.

1.5. Rechtlich relevante Erklärungen des Kunden – insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Änderungsanforderungen, Freigaben sowie sonstige vertragsbezogene Mitteilungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Elektronische Kommunikationsformen wie E-Mail erfüllen das Schriftformerfordernis; rein informelle Mitteilungen, etwa über Messenger-Dienste, gelten hingegen nicht als rechtsverbindliche Erklärungen.


2. vertragsschluss, projektgrundlagen und änderungen.

2.1. Angebote der Agentur sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich; ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots durch den Kunden und anschließende Bestätigung durch die Agentur zustande.

2.2. Grundlage der Zusammenarbeit ist stets das von der Agentur bestätigte Angebot bzw. Briefing; Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

2.3. Von der Agentur erstellte Besprechungs-, Abstimmungs- oder Projektdokumentationen gelten als verbindliche Arbeitsgrundlage, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Werktagen schriftlich widerspricht.

2.4. Vertragsauflösungen richten sich nach § 648 BGB in Verbindung mit Ziffer 16 dieser AGB.

2.5. Rechtlich relevante Erklärungen des Kunden – insbesondere Freigaben, Mängelanzeigen, Änderungsanforderungen, Fristsetzungen und sonstige vertragsbezogene Mitteilungen – bedürfen der Schriftform. Elektronische Kommunikation per E-Mail erfüllt dieses Schriftformerfordernis; informelle Mitteilungen über Messenger-Dienste oder vergleichbare Kommunikationskanäle gelten nicht als rechtsverbindliche Erklärungen und entfalten keinerlei rechtliche Wirkung.


3. termine, lieferfristen, mitwirkungspflichten und höhere gewalt.

3.1. Termine und Lieferfristen gelten als unverbindliche Zeitangaben und dienen primär der Projektplanung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermine vereinbart wurden; Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Agentur liegen, begründen keinerlei Minderungs- oder Schadensersatzansprüche.

3.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systeme, Inhalte und Freigaben vollständig, zutreffend und fristgerecht zur Verfügung zu stellen; die Agentur ist nicht verpflichtet, diese auf sachliche oder rechtliche Richtigkeit zu prüfen.

3.3. Verzögerungen, welche durch verspätete oder unzureichende Mitwirkungshandlungen entstehen, verlängern die Leistungsfristen im angemessenen Umfang und berechtigen die Agentur zur Berechnung entstehenden Mehraufwands nach den jeweils gültigen Stundensätzen.

3.4. Der Kunde stellt sicher, dass auf seiner Seite jederzeit entscheidungsbefugte Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die erforderlichen Freigaben zeitnah erteilt werden.

3.5. Der Kunde haftet für sämtliche Mehraufwendungen, die aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder verspäteter Angaben entstehen; notwendige Korrekturen stellen stets gesondert zu vergütende Zusatzleistungen dar.

3.6. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Agentur berechtigt, sämtliche entstehenden Kosten, einschließlich Lager-, Transport- oder Verwaltungskosten, in Rechnung zu stellen.

3.7. Ereignisse höherer Gewalt – wie Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse – berechtigen die Agentur, Leistungen für die Dauer der Behinderung zu verschieben; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


4. subunternehmer.

4.1. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.

4.2. Der Kunde kann Subunternehmer nur dann ablehnen, wenn ein objektiv nachvollziehbarer wichtiger Grund vorliegt.


5. rechtliche prüfpflichten.

5.1. Die Agentur schuldet – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – keinerlei rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse, insbesondere nicht im Hinblick auf Marken-, Kennzeichen-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Medienrecht.

5.2. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Arbeitsergebnisse auf deren Schutzfähigkeit (z. B. als Marke, Design oder Patent) zu prüfen.

5.3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Produktinformationen oder Materialien.

5.4. Eine juristische Prüfung erfolgt ausschließlich aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Beauftragung.


6. produktionsüberwachung, fremdleistungen und handling-fee.

6.1. Die Agentur kann Fremd- und Produktionsleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen oder – nach Wahl der Agentur – im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beziehen.

6.2. Die Agentur ist berechtigt, für Koordination, administrativen Aufwand, Zahlungsabwicklung, Qualitätsprüfung sowie Risikoübernahme eine projektabhängige Handling-Fee zu erheben.

6.3. Produktionsüberwachung erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Beauftragung; werden Inhalte ohne Freigabe des Kunden veröffentlicht, haftet die Agentur nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. vergütung.

7.1. Die Vergütung richtet sich ausschließlich nach dem im Angebot vereinbarten Leistungs- und Preisumfang; sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2. Liegt keine konkrete Vergütungsregelung vor, gelten die jeweils aktuellen Stundensätze bzw. Preislisten der Agentur.

7.3. Wurde weder eine Vergütung noch ein Stundensatz vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Vergütung gemäß dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen (neueste Fassung); dies gilt insbesondere als Berechnungsgrundlage für Lizenzanalogie, Präsentationen, Nutzungsrechte und Mehraufwände.

7.4. Mehraufwand, insbesondere aufgrund zusätzlicher Anforderungen, Korrekturschleifen, unklarer Briefings oder geänderter Rahmenbedingungen, wird gesondert vergütet.

7.5. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen; sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsabschnitte als vereinbart:
– 25 % bei Auftragserteilung
– 50 % nach Abschluss der Konzeptions-/Entwicklungsphase
– 25 % nach Fertigstellung

7.6. Fremdleistungen können vorab fällig gestellt werden.

7.7. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


8. reisekosten, nebenkosten und fremdkosten.

8.1. Reisekosten werden wie folgt berechnet:
– Pkw-Fahrten: 0,70 € pro Kilometer
– Bahn/Flug/Taxi/Hotel: nach Belegen
– Reisezeit: gemäß den gültigen Stundensätzen der Agentur

8.2. Zusatzkosten wie Kurier-, Transport-, Render-, Proof- oder Farbkorrekturkosten trägt der Kunde; die Agentur kann eine projektabhängige Fee erheben.

8.3. Fremdleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand oder gemäß Angebot abgerechnet.

8.4. Künstlersozialabgabe (KSK), sofern sie im Zusammenhang mit beauftragten Drittdienstleistern anfällt, trägt ausschließlich der Kunde und darf nicht vom Agenturhonorar abgezogen werden.

8.5. Der Kunde stellt die Agentur von Forderungen der GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst oder vergleichbarer Verwertungsgesellschaften frei.


9. gestaltungsfreiheit.

9.1. Die Agentur besitzt im Rahmen des Auftrags vollständige konzeptionelle und gestalterische Freiheit, insbesondere hinsichtlich Stilrichtung, Form, Farbe, Typografie und visueller Umsetzung.

9.2. Reklamationen, die sich auf subjektive oder geschmackliche Präferenzen beziehen, stellen keine Mängel dar; Änderungswünsche aus solchen Gründen gelten stets als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen.


10. abnahme.

10.1. Die Agentur stellt dem Kunden die Arbeitsergebnisse zur Prüfung und Abnahme bereit.

10.2. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Übergabe schriftlich und unter nachvollziehbarer Bezeichnung wesentlicher Mängel deren Behebung verlangt.

10.3. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sobald der Kunde das Werk nutzt, veröffentlicht oder eine damit verbundene Rechnung bezahlt.

10.4. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


11. gewährleistung und nacherfüllung.

11.1. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ablieferung der Leistung, schriftlich zu rügen; zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel im Rahmen des Zumutbaren festzustellen, zu konkretisieren, abzugrenzen und schriftlich zu dokumentieren; erst nach einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung ist die Agentur zur Prüfung und Nacherfüllung verpflichtet.

11.3. Bei erheblichen Mängeln besteht ein Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung; solange die Agentur dieser Verpflichtung nachkommt und die Nacherfüllung nicht endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vergütung zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen.

11.4. Die Pflicht zur Nacherfüllung umfasst auch solche Inhalte, Materialien oder Medien, die die Agentur im Rahmen der Vertragserfüllung von Dritten erworben oder lizenziert hat, sofern diese Inhalte nicht bereits vom Kunden freigegeben wurden.


12. haftung.

12.1. Für Schäden haftet die Agentur ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten; bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für solche Schäden, die typischerweise vorhersehbar sind.

12.2. Für unverschuldete Irrtümer, technische Störungen oder Übermittlungsfehler wird keine Haftung übernommen.

12.3. Die Agentur übernimmt nach Freigabe durch den Kunden keinerlei Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte.

12.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung.


13. urheberrechte, nutzungsrechte und offene daten.

13.1. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt auf Grundlage der §§ 31 ff. UrhG; der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den final abgenommenen Arbeitsergebnissen.

13.2. Alle Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Vergütungen bei der Agentur.

13.3. Offene Dateien, Quellcodes, Rohdaten, Layoutdaten, Projektdateien und RAW-Materialien sind nicht geschuldet und werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.

13.4. Jede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung (§ 23 UrhG), Weitergabe oder Übertragung (§ 34 UrhG), bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

13.5. Jede unberechtigte Nutzung löst eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung aus, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.

13.6. Abgelehnte oder nicht beauftragte Entwürfe verbleiben im Eigentum der Agentur; es werden keinerlei Nutzungsrechte eingeräumt.

13.7. Lizenzberechnungen nach der Lizenzanalogie erfolgen auf Grundlage des AGD-Tarifvertrags für Designleistungen.


14. präsentationen und pitches.

14.1. Präsentationen, Konzepte, strategische Ideen sowie sämtliche Entwürfe bleiben unabhängig von einer Vergütung Eigentum der Agentur.

14.2. Jede Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe dieser Leistungen ohne schriftliche Zustimmung stellt eine unberechtigte Nutzung dar und verpflichtet zur Zahlung einer angemessenen Vergütung, mindestens jedoch gemäß Lizenzanalogie.


15. einsatz von künstlicher intelligenz (ki).

15.1. Die Agentur ist berechtigt, KI-gestützte Systeme zur Recherche, Analyse, Ideenentwicklung und Inhaltserstellung einzusetzen; sämtliche Ergebnisse werden durch qualifizierte Mitarbeiter geprüft und finalisiert.

15.2. KI-generierte Inhalte können nach geltender Rechtslage unter Umständen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen; eine Exklusivität oder Schutzfähigkeit kann daher nicht garantiert werden.

15.3. Trotz fachgerechter Prüfung kann die Agentur nicht gewährleisten, dass KI-Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere nicht hinsichtlich stilistischer Ähnlichkeiten oder Trainingsdaten.

15.4. Die Haftung für KI-basierte Inhalte ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.


16. vertragsauflösung.

16.1. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit nach § 648 BGB aufzulösen; die Agentur behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie anrechenbarer oder böswillig unterlassener Ersatzaufträge.

16.2. Erfolgt die Vertragsauflösung vor Arbeitsbeginn, erhält die Agentur 10 % der vereinbarten Vergütung bzw. – sofern keine Vergütung vereinbart wurde – 10 % der nach dem AGD-Tarifvertrag für Designleistungen üblichen Vergütung.

16.3. Erfolgt die Vertragsauflösung nach Arbeitsbeginn, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten; unabhängig hiervon beträgt die Vergütung mindestens 30 % der vereinbarten Auftragssumme.

16.4. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Aufwendungen vorbehalten.


17. eigenwerbung.

17.1. Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags entstandene Arbeitsergebnisse – unter Nennung des Kunden – zeitlich unbegrenzt für Referenz- und Eigenwerbezwecke zu verwenden, insbesondere auf der Website der Agentur, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen, Casefilmen und Award-Einreichungen. Vertrauliche Inhalte werden nur nach vorheriger Abstimmung genutzt.


18. geheimhaltung.

18.1. Die Agentur behandelt sämtliche nicht offenkundigen Informationen, Unterlagen, Daten und Kenntnisse, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden, vertraulich und verpflichtet alle eingesetzten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zur Geheimhaltung in gleichem Umfang.

18.2. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbeschränkt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung von Arbeitsergebnissen im Rahmen der Eigenwerbung gemäß diesen AGB.

18.3. Keine Vertraulichkeitspflicht besteht für Informationen, die offenkundig sind, der Agentur bereits vor Offenlegung bekannt waren, ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen offenbart werden müssen.


19. datenschutz.

19.1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses sowie zur Pflege der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erforderlich ist.

19.2. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden in angemessenem Umfang per E-Mail über projektbezogene Entwicklungen, relevante Brancheninformationen oder eigene Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde kann dieser Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

19.3. Gewährt der Kunde der Agentur Zugriff auf Systeme oder Plattformen mit personenbezogenen Daten Dritter, ist vor Tätigkeitsbeginn ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.


20. schlussbestimmungen.

20.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

20.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ace25 GmbH.

20.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.